Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erfurter Bahn GmbH ist in hohem Maß bemüht, die auf der Website www.erfurter-bahn.de veröffentlichten Inhalte gemäß den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) für möglichst viele Menschen barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Barrierefreiheit
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet. Auf Grundlage der oben genannten Richtlinien hat die Erfurter Bahn GmbH Anpassungen und Verbesserungen vorgenommen.
Damit möchte die Erfurter Bahn GmbH der Verantwortung als Mobilitätsdienstleister gerecht werden, allen Menschen gleichermaßen Zugang zu unseren Informationen und digitalen Diensten zu gewähren. Deswegen arbeitet die Erfurter Bahn GmbH beständig an der redaktionellen und technischen Verbesserung ihres Webauftritts.
Aufgrund der Fülle des Materials und der Komplexität der Seite konnten noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestaltet werden.
Nicht-barrierefreie Inhalte
Konkret sind aktuell folgende Bereiche / Inhalte noch nicht vollumfänglich oder nur eingeschränkt barrierefrei:
Aktuell sind nicht alle PDF-Dokumente barrierefrei. Das betrifft u.a.:
- Fahrpläne und Ersatzfahrpläne
- Broschüren mit Informationen zu Tickets und Mitnahmeregelungen, Tarif- und Beförderungsbestimmungen, Fahrgastrechte, Ausflugsziele und weitere Themen
Wir bemühen uns diese Informationen auch direkt auf der Website zu integrieren und die wichtigsten PDF-Dokumente zu überarbeiten. Dies können wir jedoch nicht für jedes Dokument.
Für Fahrpläne und Ersatzfahrpläne liegt aufgrund Ihrer hohen Anzahl eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor. Bitte nutzen Sie in diesem Fall unsere Verbindungsauskunft.
Online-Karten auf unserer Website sind nach Art 1 Abs. 4 Buchst. d der Richtlinie (EU) 2016/2102 von den Anforderungen ebenfalls ausgenommen.
Zudem besitzen nicht alle Bilder, Buttons und sonstige grafischen Elemente einen vorlesbaren Alternativ-Text, sodass Menschen mit Seh-Behinderung evtl. aktuell nicht erkennen können, wohin ein Link führt.
Manche Links haben keine richtigen Titel oder mehrere Links haben den gleichen Text. z.B. "mehr erfahren" oder "weiter" auf den Teasern. Dadurch können sehbeeinträchtigte u.U. nicht erkennen, wofür ein Link ist.
Wir sind im Rahmen der technischen Machbarkeit bestrebt, bekannte Barrieren zu beseitigen.
Feedback & Kontakt
Wenn Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Barrierefreiheit haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich gerne postalisch oder per E-Mail an:
Erfurter Bahn GmbH
Am Rasenrain 16
99086 Erfurt
E-Mail: info@erfurter-bahn.de
Wir danken für Ihre Mithilfe.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an eine Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie bei den nachfolgenden Schlichtungsstellen in Ihrem Bundesland:
- Bayern: Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik | Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv/
- Sachsen: Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen bei der Sächsischen Staatskanzlei – www.durchsetzungsstelle.sachsen.de
- Sachsen-Anhalt: Landesfachstelle für Barrierefreiheit | Unfallkasse Sachsen-Anhalt – www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/landesfachstelle/kontakt-landesfachstelle/kontakt-landesfachstelle
- Thüringen: Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen – www.tlmb-thueringen.de/service/ansprechpartner/landesdurchsetzungsstelle-it/
Datum der Prüfung bzw. der letztem Aktualisierung der Erklärung
Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung.
Die Barrierefreiheit wurde im Mai im Rahmen einer Selbstbewertung gemäß EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) geprüft. Die Erklärung wurde auf Basis dieser Bewertung zuletzt am 26.06.2025 aktualisiert.