Zug fahren mit Behinderung | Leichte Sprache
Auf dieser Internet-Seite finden Sie Informationen
zu Ihrer Zug-Fahrt mit Behinderung.
Diese Informationen sind in Leichter Sprache.
Für Menschen, die Alltags-Sprache nicht verstehen.
Infos zu Ihrer Zug-Fahrt
Für Menschen mit einer schweren Behinderung
gibt es besondere Regeln.
Menschen mit Behinderung sind
zum Beispiel:
Menschen im Rollstuhl oder blinde Menschen.
Diese Menschen brauchen keine Fahr-Karte.
Menschen mit schwerer Behinderung
bekommen eine Wert-Marke.
Diese Wert-Marke zählt als Fahr-Karte.
Diese Menschen haben auch einen
Schwer-Behinderten-Ausweis.
In manchen Ausweisen steht ein B für Begleitung.
Das bedeutet:
Diese Menschen brauchen Hilfe
beim Fahren mit dem Zug.
Zum Beispiel beim Einsteigen oder Aussteigen.
Diese Menschen dürfen eine Begleit-Person mitnehmen.
Die Begleit-Person braucht keine eigene Fahr-Karte.
Diese Menschen dürfen auch einen Hund mitnehmen.
Der Hund braucht keine eigene Fahr-Karte.
Anmeldung der Fahrt
Reisen Sie mit einem Rollstuhl?
Oder brauchen Hilfe beim Einsteigen und Aussteigen?
Dann melden Sie die Fahrt 2 Tage vor der Reise an.

Sie können anrufen.
Die Telefonnummer ist:
0361 74207 250
Wir arbeiten mit der Mobilitäts-Zentrale
der Deutschen Bahn zusammen.
So können wir gut helfen.
Hinweis
Manchmal fahren keine Züge.
Dann gibt es Ersatz-Busse.
Nur bestimmte Busse können
Menschen im Rollstuhl mitnehmen.
Diese Busse haben eine besondere Ausstattung.
Nur mit solchen Bussen können Sie fahren.